Preis

2224,09€

Preiszusammensetzung

Material
Bio-Seidenorganza, gewaltfrei (7,5m) 195,00€
Bio-Baumwollgarn (300m) 4,14€
Handy, alt (1) 2,00€
Geld (75ct) 0,75€
Einstecktuch, Rest (1) 0€
Kuli, Fundstück (1) 0€
Uhrenkette (0,5) 2,48€
Bio-Interlockjersey, GOTS (0,75m) 14,17€
Bio-Gummiband (0,9m) 4,05€

Arbeit
Produktion (30hx17,50) 525,00€

Umsatz, Handel (x2,5) 1868,98€
Mehrwertsteuer (19%) 355,11€
Produktbeschreibung
Die Ansicht, dass Unternehmen, die am Ende einer Lieferkette als Handelsinstanzen agieren, Verantwortung für die komplette Lieferkette übernehmen sollen, ist eine verhältnismäßig moderne. Allerdings erscheint dies logisch, betrachtet man die zunehmende Vertikalisierung der Wertschöpfungskette, die die einzelnen Glieder einander näher bringt: multinationale Unternehmen beauftragen Fabriken mit der Produktion ihrer Entwürfe. Aus der Natur der textilen Wertschöpfungskette resultiert die Unübersichtlichkeit: Subunternehmer geben Aufträge an Subunternehmer, da das Produkt in vielen Einzelschritten produziert wird (Faserproduktion, Spinnen, Weben oder Stricken, Textilveredlung, Näherei, Zutaten wie Knöpfe, Reißverschlüsse, Transport, Zwischenhändler, Einzelhändler…). Die größten Profiteure sind dabei die großen Modeunternehmen. (1)

Artikel 14 des deutschen Grundgesetzes besagt: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Man könnte davon ausgehen, dass sich dieser moralisch-rechtliche Grundsatz auch auf das Eigentum der Unternehmen bezieht. In geltendes Recht ist er aber kaum umgesetzt; de facto gibt es keine verlässliche Kontrolle der Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards entlang der Lieferkette. (1)

Die sogenannte „CSR-Richtlinie“, die 2017 die EU-Richtline 2014/95/EU in geltendes Recht umsetzte, enthält erstmal eine Verpflichtung für größere Unternehmen, ab durchschnittlich 500 Mitarbeitern, eine „nichtfinanzielle Erklärung“ einzureichen, die sich auf Konzepte der Unternehmen in Bezug auf  „Umweltbelange“, „Arbeitnehmerbelange“, „Sozialbelange“, die „Achtung der Menschenrechte“ und die „Bekämpfung von Korruption und Bestechung“ beziehen soll. Die tatsächlichen Anforderungen an diesen Bericht bleiben relativ wage und bieten einen großen Ermessensspielraum. (2)(3)

Darüber hinaus existieren kaum wirksame Sanktionierungsmaßnahmen. Ein Unternehmensstrafrecht, wie es beispielsweise von Transparency International gefordert wird, könnte als glaubwürdiges Regulativ für die machiavellistischen Methoden der Marktwirtschaft dienen.(4)

Transparenz ist in der digitalisierten Gesellschaft ein allgegenwärtiges Prinzip. Unternehmen wie H&M, Primark und Zara setzen immer mehr auf eine transparente Selbstdarstellung, indem sie ihre Lieferketten detailliert veröffentlichen. Corporate Social Responsebility ist ein Modewort geworden. So positiv diese Tendenzen zu bewerten sind, lässt sich die Gefahr des „Greenwashing“ und der damit einhergehenden Täuschung unwissender Konsument_innen ohne klare gesetzliche Regelungen nicht ausschließen.



Quellen: (1) Burkhardt, Gisela: Todschick, Heyne Verlag, München, 2015 (2) RICHTLINIE 2014/95/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES, den 22. Oktober 2014 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014L0095&from=DE (3) CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, vom 11. April 2017, Bundesanzeiger Verlag: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl117s0802.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s0802.pdf%27%5D__1506012094156(Stand 26.2.2019)(4) https://www.transparency.de/themen/wirtschaft/

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